Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für MP Bau- und Industrietechnik Marcel Pickl
Mercedesstraße 6, 71254 Ditzingen
(Stand: Dezember 2025)
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MP Bau- und Industrietechnik (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsschluss
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Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
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Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
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Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten.
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Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sind andere Zahlungsziele oder Zahlungsbedingungen vereinbart, sind diese nur insoweit zulässig, als im Übrigen keine bereits fälligen, unbestrittenen Rechnungen offenstehend sind.
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Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, sofern er vereinbarte Zahlungsfristen überschreitet. Für alle Fälle eines Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Anlehnung an den jeweilig veröffentlichten Basiszinssatz der EZB zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
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Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Lieferung und Lieferzeit
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Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
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Die Einhaltung unserer Liefertermine erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und der Selbstbelieferung. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt stets voraus, dass der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.
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Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind.
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Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Die Versandart wird nach Ermessen des Verkäufers vorgenommen. Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Transporteur bzw. Spediteur.
5. Eigentumsvorbehalt (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
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Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein-schließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Bezahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem jeweiligen Käufer, bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden und zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
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Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer ab. -
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
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Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
6. Rücknahmen und Rücksendungen
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Rücknahmen von Waren sind grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer möglich.
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Im Falle einer genehmigten Rücknahme wird eine Rücknahmegebühr von 20 % des Nettowarenwertes erhoben.
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Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen und kundenspezifische Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
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Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen und sich in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befinden.
7. Gewährleistung & Haftung
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Von uns geschuldete vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Käufer. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen stellen keine Übernahme von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB dar. Änderungen und Irrtümer in den vorgenannten Unterlagen bleiben vorbehalten. Abbildungen sind der gelieferten Ware lediglich ähnlich. Der Hinweis auf technische Normen dient nur der Leistungsbeschreibung und ist ebenfalls nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen.
2. Der Verkäufer gewährleistet insbesondere nicht, dass sich die von dem Käufer bestellten Waren zu dem von dem Käufer angedachten Verwendungszweck eignen. Die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung für die Waren richtet sich maßgeblich nach den entsprechenden Bedienungsanleitungen. Dasselbe gilt für die gewöhnliche Verwendung der Waren. Während der Gewährleistungszeit wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware nachbessern oder einen Ersatz für die mangelhafte Ware liefern (insgesamt Nacherfüllung genannt). Wenn die Nacherfüllung innerhalb von angemessener Zeit nach Einleitung durch den Verkäufer fehl-schlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Darüber hinaus kann der Käufer vom Verkäufer Schadenersatz nach Maßgabe von VIII Abs. 7 verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.
4. Angaben in Katalogen, Bedienungsanleitungen usw. enthalten ausschließlich eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen Waren und stellen keine Garantieerklärungen dar. Die Zusicherung von Garantien bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
5. Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen bezüglich des Liefergegenstandes – auch das Fehlen garantierter oder zugesicherter Eigenschaften – sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens inner-halb von drei Werktagen nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Dies betrifft auch später auftretende Mängel. Auch diese sind unverzüglich, spätestens nach 3 Werktagen nach der Entdeckung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Anzeige eines solchen Mangels muss in schriftlicher Form bei dem Verkäufer inner-halb der obigen Frist eingehen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
6. Für Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Bedienung, nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie Nichtbeachtung von Betriebs- oder Gebrauchsanleitungen ist die Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen.
7. Eine Haftung des Verkäufers dafür, dass die gelieferte Ware, für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.
8. Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall sind die Schadensersatzansprüche aber, auf den vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der typischerweise eintretende Schaden überschreitet aber in keinem Schadensfall 500.000,00 €. Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, wenn das Leben, der Körper und die Gesundheit verletzt worden sind oder wenn Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit gegen uns geltend gemacht werden oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haften wir nur für solche Schäden, deren Aus-bleiben Gegenstand der Garantie war.
9. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie darauf beruhen, dass es nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung auftreten, über-mäßiger Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Im Falle von nachträglich unsachgemäßen Reparaturen, Änderungen und dergleichen bestehen ebenso keine Mängelansprüche.
10. Nach begonnener Verarbeitung der Ware sowie eventuellem Zuschnitt ist jede Beanstandung von Mängeln ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, 71254 Ditzingen.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
